Gemeinnützigkeit auf Abwegen Der 2. Beitrag unserer Reihe zum Thema Gemeinnützigkeit

  1. Beitrag der Reihe: Zivilgesellschaft unter Druck – Das Politikum der Gemeinnützigkeit

Vor einigen Monaten zeichnete sich die besorgniserregende Entwicklung ab, dass sich Fälle häufen, in denen politisch engagierten zivilgesellschaftlichen AkteurInnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Betroffene Initiativen kämpfen aufgrund des sich daraus ergebenden Verlusts von Steuervorteilen um die eigene Existenz. Besonders problematisch ist, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Initiativen durch Finanzämter zum Politikum zu verkommen scheint. Wer etwa unliebsame Meinungen vertritt, läuft Gefahr ins Visier der Finanzämter zu geraten – so zumindest scheint die Nachricht an die Zivilgesellschaft zu lauten. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Attac und Campact sowie die Rufe nach Maßnahmen, zum Beispiel gegen die Deutsche Umwelthilfe, verdeutlichen dies (vgl. 2. Beitrag dieser Reihe).

Dieser Artikel setzt sich mit dieser Kehrseite der Medaille auseinander. Wie sieht es mit der Gemeinnützigkeit von Initiativen aus, die klar wirtschaftlich motivierte Interessen verfolgen? Mit exklusiven Vereinen, zu denen Zugang nur für ganz wenige möglich ist? Mit Vereinen die Millionen umsetzen? Oder gar mit klaren „Rechtsauslegern“ der politischen Ordnung?

Wirtschaftsinteressen, Kommerz, Exklusivität, Steuervermeidung und rechte Ideen lassen das Bild einer Gemeinnützigkeit auf Abwegen nachzeichnen.

Waffen für das Gemeinwohl

Interessen zu vertreten scheint unpolitisch zu sein, so lange sie der Wirtschaft dienen. Als Beispiel lässt sich hier auf die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) verweisen. Der Verein ist dominiert von Rüstungsunternehmen und erlaubt diesen, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen bevor parlamentarische Entscheidungsprozesse stattfinden. Er ist somit vielmehr Interessenlobby für Pro-Rüstungsinteressen, denn pazifistische Gruppen sind hier nicht vertreten. Das wurde in der Vergangenheit mehrfach von zivilgesellschaftlichen Akteuren als illegitim angeprangert. Die DWT bezeichnet sich jedoch beharrlich selber als „neutrale Dialog- und Informationsplattform“ und ist laut Finanzamt gemeinnützig tätig.

Selbstloser Kommerz

Ein weiterer Punkt ist, dass kommerzielle Interessen neben oder hinter dem Gemeinwohlsiegel verfolgt werden – und das auf ganz legalem Weg. So können beispielsweise Gewinne einer GmbH, die kommerziell tätig ist, an den gemeinnützigen Verein fließen, wenn sie 100-prozentige Tochter des Vereins ist. Das öffnet auch Räume zur Steuervermeidung.

Beim Deutschen Fußballbund, dem DFB, schießt einem nicht direkt der Begriff Allgemeinwohl durch den Kopf. Eher denkt man womöglich an Kommerz und teure Champagnerpartys. Dem größten deutschen Sportverband DFB untersteht dabei die DFB GmbH, in der alle wirtschaftlichen Aktivitäten ausgelagert sind.  Problematisch ist hier, dass der gemeinnützige Bereich des Breitensports nicht das Bild und Tun des DFBs nach außen prägt, vielmehr ist es der hochkommerzielle Spitzensport. Des Weiteren wird der Profisport, die Deutsche Fußball Liga (DFL) prozentual an den Überschüssen der wirtschaftlichen Tätigkeiten des DFBs beteiligt. Selbstlosigkeit und die Glaubwürdigkeit des Gemeinnützigkeitssiegels leiden so bei jeder neuen Veröffentlichung über das Gebaren der DFB-Spitze.

Zum Wohle Aller! – Aber bitte zu 2,500 Euro Mitgliedsbeitrag

Gemeinnützigkeit sollte der Allgemeinheit zugutekommen. Lenkt man seinen Blick jedoch auf Institutionen wie den gemeinnützigen Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e. V., trifft man vor allem auf eines: pure Exklusivität. Der Club ist einer der elitärsten Berlins. So gibt es hier ein Aufnahmeverfahren, bei welchem zwei Mitglieder des Clubs mit Empfehlungsschreiben für den bzw. die KandidatIn einstehen müssen, es werden 2,500 Euro Aufnahmegebühr erwartet, für Großspenden gibt es Quittungen. Auch Spenden von „Schwergewichten“ aus der Wirtschaft wie BMW, Hublot oder Total fließen dem Verein zu. Wie genau die Gesellschaft von der Arbeit eines elitären Golfclubs profitiert, bleibt hingehen unklar. Des Weiteren ermittelte das Finanzamt in der Vergangenheit mit dem Verdacht gegen den Club, dass als Spende versteckt Aufnahmegebühren erwartet worden wären. In seiner Satzung bezeichnet er sich immer noch als gemeinnützig. Steuerliche Unstimmigkeiten scheinen demnach, anders als sich der Bundesfinanzhof zu ‚politischen‘ Meinungen äußert, kein Grund für eine Aberkennung des ‚Siegels‘ zu sein.

Gemeinnützige Stiftungen als Ort der „Steueroptimierung“

Wer von Steuerdebatten spricht, darf von Stiftungen nicht schweigen. Die vom Finanzamt bestätigte Zuschreibung der Gemeinnützigkeit an Stiftungen und Vereine bietet ein Einfallstor für Missbrauch. Sie erweist sich als ein beliebtes Instrument, Steuern zu vermeiden. Bei gemeinnützigen Stiftungen ergeben sich zweifache Möglichkeiten zur „Steueroptimierung“:

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, wenn diese für mindestens zehn Jahre gemeinnützig sind. Des Weiteren können Spenden steuerlich abgesetzt werden, was zur Reduktion der Einkommens- und Vermögenssteuer führt. Liegt das Geld einmal bei der Stiftung, ist es zusätzlich möglich, dass Angehörige ein Teil des Vermögens selber nutzen können. Die Linie zwischen Gemein- und Eigennützigkeit ist hier oftmals besonders schmal – auf Kosten der Allgemeinheit im Sinne des Steuerstaates.

Rechtsaußen der Abgabenordnung

Die Frage, wie die Gesellschaft insgesamt von der Arbeit einiger als gemeinnützig akzeptierter Organisationen profitiert, stellt sich auch bei Vereinen des politisch rechten Spektrums. Hier ist beispielsweise der Verein Uniter zu nennen, der unter Verdacht steht, teil des extrem rechten Hannibal-Netzwerkes zu sein. Dies hatte mit besten Kontakten in Sicherheitsbehörden versucht eine Schattenarmee zu gründen, die sich bewaffnet und darauf vorbereitet, am „Tag X“ des Umsturzes politische GegnerInnen zu töten. Uniter bekundet selber, ein unpolitischer Zusammenschluss zu sein. Er darf bis jetzt das Attribut gemeinnützig weitertragen und wird somit indirekt staatlich gefördert. Auch die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft Hamburg (SWG), eine geschichtsrevisionistische Vereinigung, ist steuerbegünstigt. Die mehrfach verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel besuchte in der Vergangenheit Veranstaltungen der SWG, Rechtsradikale sind hier regelmäßig als RednerInnen geladen.

Steuervergünstigungen für diese Organisationen lassen sich nur schwer mit dem Anspruch, die „Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ in Übereinstimmung bringen.

Anhand von Beispielen der Begünstigung von Wirtschaftsinteressen über Kommerz, Exklusivität, Steuervermeidung, bis hin zur indirekten Förderung radikaler Rechten, lässt sich nachzeichnen, dass Missbrauch von Gemeinnützigkeit vielerorts gebilligt wird, während anderenorts Aberkennung droht. Es scheint vielmehr, dass Aberkennung der Gemeinnützigkeit ein politisch gewollter Akt ist, ungemütliche zivilgesellschaftliche Stimmen verstummen zu lassen.

Für die Arbeit der Zivilgesellschaft sind dies bedenkliche Entwicklungen. Wenn die steuerliche Situation überlebenswichtig für den Fortbestand ist, werden kritische Positionen in der Öffentlichkeit riskant. Viele Verbände und AkteurInnen wollen der politischen Ungleichbehandlung in der An- und Zuerkennung der Gemeinnützigkeit mit einer fortschrittlichen Erneuerung der Abgabenordnung begegnen. Damit soll Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft geschaffen werden. Dies scheint lange überfällig zu sein. Eigentlich war eine Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts für 2019 angekündigt, wurde nun jedoch auf die zweite Jahreshälfte 2020 geschoben. An bisherigen Entwürfen wurde bereits lautstark Kritik geäußert. Es wird wohl weiteren Diskussionsbedarf geben.                           

Literatur:

WirtschaftsWoche; 11.07.2016; Stiftungen und Vereine werden zu Steueroase.

Lobbypedia; Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik.

Deutschalndfunk; 09.02.2019; Ich würde dem DFB die Gemeinnützigkeit entziehen.

Die Stiftung; 15.06.2012; Die gemeinnützige Stiftung als Instrument der Steueroptimierung.

taz; Hannibals Spendenquittung. Den Spendenmarsch steuerlich absetzen: Das Finanzamt hält den dubiosen Hannibal-Verein Uniter für gemeinnützig.

Tagesschau; 28.03.2019; Vorteile für rechte Vereine?

Aktuell:

ZEIT; 19. Februar 2020; Uniter e. V.: Verfassungsschutz erklärt Uniter zum Prüffall.

 

 

Nachweis Titelbild: https://pixabay.com/