Konzept der Gottebenbildlichkeit

Die Rede von der Gottebenbildlichkeit, die im Rekurs auf das Buch Genesis (Gen 1, 26f; 5,3) des Alten Testaments den Menschen als nach dem Bild Gottes geschaffen (Gen 1) beschreibt, gehört zu den zentralen Motiven der christlichen Anthropologie (Lehre vom Menschen), die die Stellung des Menschen in der Schöpfung als Ausdruck der besonderen Beziehung zwischen Gott und Mensch kennzeichnet. Im Gedanken der Gottbildlichkeit begründet sich zugleich die Personalität des Menschen, die Einmaligkeit der Person, die die Würde jedes einzelnen Menschen garantiert. Das Personprinzip ist zugleich der Grund der Gleichheit aller Menschen: Alle sind Bild Gottes, alle somit Personen, und damit sind alle gleich an Würde, gleich an Fähigkeiten, ihr Leben zu führen, vor allem aber auch gleich an Rechten. Damit verfügen auch alle über das gleiche Recht, ein gelingendes Leben realisieren zu können. Bildung kann theologisch verstanden werden, dasjenige zu verwirklichen, was in der Gottbildlichkeit schon gegeben und angelegt ist: ein Leben in Würde, in Freiheit, in Selbstbestimmung, in Beziehung zu Anderen, in Verantwortung für sich selbst und für Andere, in theologischer Hinsicht auch ein Leben in Beziehung zu Gott. Dies ist ohne die Realisierung von Gerechtigkeit nicht zu verwirklichen. (Vgl. Könemann, Judith: Bildungsgerechtigkeit – (k)ein Thema religiöser Bildung? Normative Orientierungen in der Religionspädagogik, in: Bildung und Gerechtigkeit. Warum religiöse Bildung politisch sein muss, hg. von Judith Könemann/Norbert Mette, Ostfildern 2013, 37-51.)