„Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden!“ – Zur Konstituierung des modernen Umweltrechts in der jungen Bundesrepublik

Daniel Ehmann

Anregung und weitestgehende Grundlage für diesen Beitrag liefert der EurUP-Zeitschriftenbeitrag von Daniel Ehmann und Jan Sereda-Weidner: Umweltrechtswissenschaft im Wandel. Von der Etablierung zur Ausdifferenzierung (2025), 2–14.

Obwohl sich die Geschichte des „umweltrelevanten Rechts“ bis in die frühen Hochkulturen zurückverfolgen lässt (Kloepfer 1995), sind die Grundlagen des heutigen „modernen“ Umweltrechts in der Bundesrepublik Anfang der 1970er-Jahre zu verorten (I.). Abgesehen von den politischen und gesetzgeberischen Impulsen war es insbesondere die Rechtswissenschaft, die durch Aufsätze, Lehrbücher, universitäre Einrichtungen und anderen Vereinigungen die neue Rechtsmasse zu einem eigenständigen Rechtsgebiet formte (II.). Das heute anerkannte Rechtsgebiet sieht sich schließlich sowohl strukturellen als auch inhaltlichen Herausforderungen ausgesetzt, die zumindest auch aus der Ausdifferenzierung des Umweltrechts – beispielsweise durch das Klimarecht – resultieren (III.).


I. Sozial-liberale Agenda der 1970er Jahre

Die (gesetzgeberische) „Initialzündung“ für das „moderne“ Umweltrecht erfolgte durch die politischen Maßnahmen der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) in den 1970er-Jahren (Kloepfer 2016; Bauchmüller 2021). Zwar sprach Willy Brandt bereits 1961 auf einem Wahlkongress der SPD über den „blauen Himmel über der Ruhr“, der sich im Zuge der Industrialisierung zunehmend verdunkelt hatte (Jänicke 2020). Hintergrund der sozial-liberalen Agenda war allerdings primär die Forcierung gesetzgeberischer Maßnahmen zum Umweltschutz in den Vereinigten Staaten (Rehbinder 1970; Kloepfer 2016), die ohne den Druck der Umweltbewegung Ende der 1960er-Jahre wohl undenkbar gewesen wären (Böhm 2020). Exemplarisch für diese Bewegung und das damit einhergehende „Umweltbewusstsein“ stehen das häufig rezipierte Sachbuch „Silent Spring“ (1962) der Biologin Rachel Carson (Rehbinder 1970), das auf eindrucksvolle Weise die Folgen des Insektenvernichtungsmittels „DDT“ für die Umwelt nachzeichnet (Westhoff 2022), sowie die Schaffung eines „Earth Days“ ab dem Jahr 1970. Der Umwelthistoriker Frank Uekötter hat diese Periode treffenderweise als „ökologische Revolution“ bezeichnet (Uekötter 2003). Angesichts der gesellschaftlichen Atmosphäre eines gestiegenen Umweltbewusstseins schuf die US-Regierung unter Präsident Richard M. Nixon 1970 den „National Environmental Policy Act“ sowie die Environmental Protection Agency (EPA) als Bundesbehörde. In der Folgezeit traten auf dessen Grundlage eine Vielzahl von Gesetzen in Kraft, darunter der Clean Water Act zur Verbesserung der Wasserqualität.

In der Bundesrepublik nahm insbesondere die FDP die Impulse aus den Vereinigten Staaten auf und etablierte zu Beginn der 1970er-Jahre mit den sogenannten „Freiburger Thesen“ eine neuartige und richtungsweisende Umweltschutzpolitik (Kloepfer 2016; Casper 2021). Zu den Vätern dieser Prinzipien zählte etwa der frühere Ministerialbeamte Peter Menke-Glückert (FDP), der auch als „Umwelt-Papst der Liberalen“ bezeichnet wurde (Guratzsch 2019). In eben jener Zeit wurde zudem durch den damaligen Bundesinnenminister Genscher eine neue Abteilung „U“ (für Umwelt) im Bundesinnenministerium eingerichtet (Casper 2021). Aus diesem Haus folgten zudem die maßgeblichen Programme für die sozial-liberale Umweltpolitik (Bauchmüller 2021): Zunächst ein Sofortprogramm (1970) und sodann ein tiefergehendes Umweltprogramm (1971). Mit der Einrichtung eines Kabinettsausschusses für Umweltfragen wurde zudem ein weiterer Schritt in Richtung einer verstärkten Umweltpolitik unternommen (Jänicke 2020). Den Programmen folgten eine Reihe elementarer Gesetze, darunter das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972, das Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1974, das Bundeswaldgesetz von 1975 und das Bundesnaturschutzgesetz von 1976. Im Jahr 1972 wurde durch das Bundesinnenministerium zudem der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) zur Erstellung von Umweltgutachten institutionell eingerichtet (Kloepfer 2016). Die nationale Rechtsentwicklung wurden 1974 schließlich durch die Schaffung des Umweltbundesamts (UBA) in West-Berlin flankiert (Umweltbundesamt 2014).

In den 1980er-Jahren kam es darüber hinaus zu einer Verfestigung der umweltrechtlichen Strukturen. Einerseits wurde der Bestand umweltrechtlicher Rechtsakte punktuell erweitert, andererseits waren erste Novellierungen erforderlich. Im historischen Kontext ist zudem die Gründung einer neuen politischen Partei – „Die Grünen“ – zu beobachten, die sich aus der Umweltbewegung, insbesondere der Anti-Atomkraft-Bewegung herausgebildet hat (Kloepfer 2016). Den Grünen gelang 1983 zudem erstmals der Einzug in den Bundestag. In den 1980er-Jahren wurden nicht nur die zuvor erwähnten Verrechtlichungen weiter vorangetrieben, sondern es erfolgte auch eine weitere Institutionalisierung des Umweltrechts: Als Reaktion auf den Reaktorunfall im ukrainischen Tschernobyl am 26. April 1986 wurde durch Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) mit Wirkung vom 6. Juni 1986 ein neues Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geschaffen und Walter Wallmann (CDU) zum ersten Bundesumweltminister ernannt (Kloepfer 2016; Umweltbundesamt 2014). Mitte der 1980er-Jahren trat mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) schließlich die europäische Rechtsebene hinzu, deren Anpassungsdruck das deutsche Umweltrecht maßgeblich beeinflusste (Epiney 2019). Neben den ersten europäischen Rechtsakten, wie etwa der Vogelschutzrichtlinie von 1979, bedingten auch die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von 1985 sowie die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie) von 1992 weitere Umsetzungsbemühungen seitens der Mitgliedstaaten. Ausgehend von der sozial-liberalen Koalition erfolgten somit wichtige Kodifizierungen und Institutionalisierungen, die dem „modernen Umweltrecht“ entscheidende Impulse gaben.


II. Rechtswissenschaftliche Konsolidierung

In den 1970er-Jahren begann auch die Rechtswissenschaft, sich mit der Systematisierung der neu geschaffenen Rechtsakte zu befassen. Der in diesem Zusammenhang etablierte (Ober-)Begriff des „Umwelt(schutz)rechts“ ist insbesondere auf den Einfluss des US-amerikanischen „Environmental Law“ zurückzuführen (Müller-Stahel 1972; Storm 1974). Auch das Umweltprogramm von 1971 postulierte bereits ein „Umweltrecht, das Schutz und Entwicklung der Naturgrundlagen zu den vorrangigen Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge macht“. Innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft wird die Anerkennung des Fachs „Umweltrecht“ als eigenständiges Rechtsgebiet zumeist der wissenschaftlichen Arbeit Eckard Rehbinders Anfang der 1970er-Jahre zugesprochen (Breuer 1982), jedoch haben auch frühe Umweltrechtler wie Heinhard Steiger und Michael Kloepfer – als „Pioniere des Umweltrechts“ – das neue Rechtsgebiet maßgeblich gefestigt (Wahl 2006, 59).

Den ersten Beitrag zum modernen deutschen Umweltrecht verfasste Eckard Rehbinder: Im Jahr 1970 wurde der Aufsatz unter dem Titel „Grundfragen des Umweltrechts“ in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) veröffentlicht. Bereits 1972 trat Michael Kloepfer mit der Darstellung „Zum Umweltschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland“ hinzu, bevor beispielsweise Peter-Christoph Storm mit dem Beitrag „Umweltrecht“ in der Zeitschrift Agrarrecht 1974 das Rechtsgebiet weiter festigte. Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden zudem erstmals Lehrbücher publiziert, die sich dem neuen Rechtsgebiet widmeten und es in seiner Gesamtheit darstellten (Schulze-Fielitz 2007). Es finden sich dabei zahlreiche Werke, die als grundlegend für die Auseinandersetzung mit dem Umweltrecht betrachtet werden können. Dazu zählen „Umweltrecht – Einführung in ein neues Rechtsgebiet“ (1980) von Peter-Christoph Storm, die vom Arbeitskreis für Umweltrecht (AKUR) herausgegebenen „Grundzüge des Umweltrechts“ (1982), das Lehrbuch „Einführung in das Umweltrecht“ von Reiner Schmidt und Helmut Müller (1987) und Michael Kloepfers Großlehrbuch „Umweltrecht“ (1989). In einigen dieser Werke ist bereits der „endgültige Schritt zur unwiderruflichen Etablierung von Umweltrecht als Rechtsgebiet“ zu sehen (Schulze-Fielitz 2007, 996).

In den 1980er-Jahren begann schließlich an zahlreichen Universitäten die Etablierung weiterer umweltrechtlicher Strukturen: So wurden erste Professuren für das Fachgebiet Umweltrecht eingerichtet und Forschungseinrichtungen gegründet, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hatten (Kloepfer 2016). Bereits Ende der 1980er-Jahre war an den juristischen Fakultäten der Universitäten Frankfurt am Main und Trier jeweils eine Professur eingerichtet, die zumindest auch für das Fach „Umweltrecht“ ausgewiesen war. Gegen Ende der 1980er-Jahre setzte an den Universitäten auch die erste Gründungswelle umweltrechtlicher Forschungseinrichtungen ein (Kloepfer 2016). Neben anderen Vereinigungen wurde in dieser Zeit auch der Verein für Umweltrecht (VUR) gegründet, der noch heute die Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) herausgibt. Innerhalb der durch Institutionen geprägten Rechtswissenschaft haben demnach literarische, universitäre und körperschaftliche Strukturen die Etablierung eines gefestigten Umweltrechts vorangetrieben.


III. Quo vadis Umweltrecht?

Die nationale Umweltrechtsgeschichte prägten somit viele verschiedene, jeweils entscheidende Impulse: Neben der US-amerikanischen Umweltbewegung und entsprechenden rechtspolitischen Initiativen haben umfassende „Gesetzespakete“ der sozial-liberalen Koalition sowie die rechtswissenschaftliche Konsolidierung in den 1970er-Jahren das heutige Umweltrecht als anerkanntes Rechtsgebiet erst ermöglicht. Das Umweltrecht sieht sich zudem heute mit neuen strukturellen und inhaltlichen Herausforderungen konfrontiert. So wird das Umweltrecht durch die Etablierung neuer Teilrechtsgebiete, wie etwa dem Umweltenergierecht und dem Klimarecht, maßgeblich vorangetrieben. Hintergrund ist eine kontinuierliche fachliche Spezialisierung (auch aufgrund der zahlenmäßig ansteigenden Rechtsakte), sodass neben allgemeinen „Umweltrechtler*innen“ neuerdings auch „Klimarechtler*innen“ oder „Energierechtler*innen“ – im Sinne eines ausgeprägten Expertentums – anzutreffen sind. Dies spiegelt sich auch in den Strukturen der Rechtswissenschaft wider, indem z.B. 2007 an der Universität Würzburg die Forschungsstelle Umweltenergierecht (seit 2011 Stiftung Umweltenergierecht) gegründet und im Jahr 2023 erstmals eine Professur mit der Denomination für „Öffentliches Recht, insbesondere (…) Klimaschutzrecht“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer eingerichtet wurde. In diesem Kontext ist es zudem von essenzieller Bedeutung, auch zukünftig inter- bzw. intradisziplinäre Verknüpfungen zu etablieren, um die rechtliche Perspektive wissenschaftlich zu fundieren und zu erweitern.

Das Hinzutreten neuer Teilrechtsgebiete und die damit einhergehende Spezialisierung des Umweltrechts bedingen zudem eine (teilweise) inhaltliche Verschiebung der umweltrechtlichen Arithmetik. So geht beispielsweise der – gesetzgeberisch forcierte – beschleunigte Windenergieausbau regelmäßig zu Lasten des Naturschutzrechts (insb. des Artenschutzrechts) und zu Gunsten des Umweltenergie- und Klimarechts. Teilweise wird daraus sogar ein umweltrechtlicher „Systembruch“ hergeleitet (Ruge 2023, 1033). Solche Konflikte werden innerhalb des Umweltrechts zukünftig wohl noch an Relevanz gewinnen, indem der Gesetzgeber vermehrt zur Priorisierung angehalten sein wird. Eine Befriedung der unterschiedlichen Interessen könnte dabei u.a. durch die Würdigung etwaiger Wechselwirkungen und die Achtung vorhandener Synergieeffekte erreicht werden (Ehmann 2025). So erhalten z.B. neuerdings Kommunen gesetzlich die Möglichkeit, Vorgaben zum Naturschutz bei Freiflächenanlagen festzulegen, um standortspezifisch die Artenvielfalt zu schützen. Darüber hinaus werden Freiflächenanlagen auf zuvor wiedervernässten Moorböden durch sogenannte „Moor-PV“ ermöglicht und finanziell gefördert. Solche Maßnahmen, die sich durch einschlägige „Doppeleffekte“ (z.B. für den Natur- und Klimaschutz) auszeichnen, sollten demnach gesetzgeberisch, wo immer möglich, ausgeweitet und forciert werden, damit das Umweltrecht – rund 55 Jahre nach der wegweisenden sozial-liberalen Agenda – auch zukünftig effiziente Antworten auf die Umweltprobleme unserer Zeit finden kann.


Vollständige Literaturliste:

Bauchmüller, Michael (2021). Lange vor den Grünen: die Geburtsstunde der Umweltpolitik. Süddeutsche Zeitung vom 29.9.2021. Online verfügbar unter https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesregierung-umweltprogramm-50-jahre-1.5419286 (abgerufen am 14.06.2025).

Böhm, Andrea (2020). Klimaschutz in den USA. Warum ich mich nach Richard Nixon sehne. Die ZEIT vom 5.11.2020. Online verfügbar unter https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/klimaschutz-usa-wahl-auswirkungen-austritt-pariser-klimaabkommen/komplettansicht (abgerufen am 14.06.2025).

Breuer, Rüdiger (1982). Umweltschutzrecht. In:  Ingo von Münch (Hg.). Besonderes Verwaltungsrecht. 6. Aufl. 633–741.

Casper, Jan Alexander (2021). Grüne Liberale: Vor 50 Jahren begann die Geschichte der bundesdeutschen Umweltpolitik. Vorreiterin war – an Willy Brandts Seite – die FDP. Die ZEIT vom 10.11.2021. Online verfügbar unter https://www.zeit.de/2021/46/fdp-umweltschutz-1970-liberale-gruene-geschichte-klimaschutz (abgerufen am 14.06.2025).

Ehmann, Daniel (2025). Umweltrechtliche Implikationen der Gaskrisen-Maßnahmen – Vom Verzicht auf Umweltstandards zur Aktivierung der Energiewende. Die Öffentliche Verwaltung, 430–438.

Epiney, Astrid (2019). Umweltrecht der Europäischen Union. 4. Aufl.

Guratzsch, Dankwart (2019). Peter Menke-Glückert. Ein liberaler, erzkonservativer Beamter erfand den Umweltschutz. WELT vom 1.8.2019. Online verfügbar unter https://www.welt.de/debatte/kommentare/article197788835/Peter-Menke-Glueckert-Ein-Liberaler-erfand-den-Umweltschutz.html (abgerufen am 14.06.2025).

Jänicke, Martin (2020). Klimapolitik seit Willy Brandt: Mehr Mut wagen! 50 Jahre Umwelt-Sofortprogramm der Regierung Brandt/Genscher: Eine Lehre für den Klimaschutz von heute. taz vom 17.8.2020. Online verfügbar unter https://taz.de/Klimapolitik-seit-Willy-Brandt/!5702489/ (abgerufen am 14.06.2025).

Kloepfer, Michael (1995). Anfänge von Umweltrecht: Umweltrelevantes Recht in den frühen Hochkulturen und in der Antike. GAIA, 315–320.

Kloepfer, Michael (2016). Umweltrecht. 4. Aufl.

Müller-Stahel, Hans-Ulrich (1972). Environmental Law: Umweltschutzrecht – Eine neue Disziplin im Recht der USA. Schweizerische Juristen-Zeitung, 49–57.

Rehbinder, Eckard (1970). Grundfragen des Umweltrechts. Zeitschrift für Rechtspolitik, 250–256.

Ruge, Reinhard (2023). Deutschlandgeschwindigkeit für Genehmigungsverfahren – Artenschutz adé? Umsetzung des Art. 6 EU-NotfallVO in deutsches Recht. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 1033–1042.

Schulze-Fielitz, Helmuth (2007). Umweltrecht. In Dietmar Willoweit (Hg.). Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert. 989–1002.

Storm, Peter-Christoph (1974). Umweltrecht. Agrarrecht, 181–187.

Umweltbundesamt (2014). 40 Jahre Umweltbundesamt. Online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/40_jahre_umweltbundesamt.pdf (abgerufen am 14.06.2025).

Uekötter, Frank (2003). Von der Rauchplage zur ökologischen Revolution: Eine Geschichte der Luftverschmutzung in Deutschland und den USA 1880-1970.

Wahl, Rainer (2006). Herausforderungen und Antworten: Das Öffentliche Recht der letzten fünf Jahrzehnte.

Westhoff, Andrea (2022). Vor 60 Jahren erschienen. Rachel Carsons „Der stumme Frühling“ – Buch am Beginn der Öko-Bewegung. Deutschlandfunk vom 27.9.2022. Online verfügbar unter https://www.deutschlandfunk.de/rachel-carson-stumme-fruehling-ddt-100.html.


Weitere Vertiefungshinweise:

Bothe, Michael (1972). Umweltschutz als Aufgabe der Rechtswissenschaft. Völkerrecht und Rechtvergleichung. Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 483–515.

Epiney, Astrid (2020). Das EU-Umweltrecht im Wandel: Ursprünge, Charakteristika und Herausforderungen. In Sebastian Bretthauer et al. (Hg.). Wandlungen im Öffentlichen Recht, Festschrift zu 60 Jahren Assistententagung – Junge Tagung Öffentliches Recht. 447–457.

Feldhaus, Gerhard (2001). Zur Geschichte des Umweltrechts in Deutschland. In Klaus-Peter Dolde (Hg.). Umweltrecht im Wandel: Bilanz und Perspektiven aus Anlass des 25-jährigen Bestehens der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU). 15–43

Kloepfer Michael (1995). Schübe des Umweltbewußtseins und der Umweltrechtsentwicklung.

Kloepfer, Michael (1997). Zur Geschichte des Umweltrechts seit 1945. In Max Dietrich Kley (Hg.). Festschrift für Wolfgang Ritter. Steuerrecht, Steuer- und Rechtspolitik, Wirtschaftsrecht und Unternehmensverfassung, Umweltrecht. 873–899.

Kloepfer, Michael/Franzius, Claudio/Reinert, Sigrid (1994). Zur Geschichte des deutschen Umweltrechts.

Saurer, Johannes (2024). Zwischen Industriegesellschaft und Anthropozän – Zur Entwicklung des Umweltverfassungsrecht in 75 Jahren Grundgesetz. Die Verwaltung, 251–278.


Autorbeschreibung:

Daniel Ehmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Umwelt- und Planungsrecht, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Patrick Hilbert) der Universität Münster sowie assoziiertes Mitglied des ZIN. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Öffentlichen Recht, im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Klima- und Energiewenderecht. Der Blogbeitrag geht weitestgehend auf folgenden Beitrag zurück: Ehmann, Daniel/Sereda-Weidner, Jan (2025). Umweltrechtswissenschaft im Wandel. Von der Etablierung zur Ausdifferenzierung. EurUP, 2–14.