Der Einsatz grüner Gentechnik ist im Falle der grünen Biotechnologie jedoch gesellschaftlich umstritten und in Deutschland und in der EU stark reglementiert, sodass in Deutschland seit 2012 keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen mehr erfolgt (Barcelos et al. 2018; Davies/ Deroles, 2014; García-Fraile et al. 2015; Lusser et al. 2013; BMEL 2019). Ein in Deutschland anzutreffendes Praxisbeispiel der grünen Biotechnologie ist z.B. die Züchtung von neuen Tomatensorten durch „smart breeding“. Diese sind dann u.a. aromatischer und resistenter gegen Schädlinge (biooekonomie.de).