Tierisch menschlich? Über Uneindeutigkeiten in der Begründung von Tierversuchen

Als Anfang 2018 bekannt wurde, dass Volkswagen über die inzwischen aufgelöste Lobbygruppe EUGT Tierversuche zur Testung der Schädlichkeit gefilterter Abgase an Affen in Auftrag gegeben hatte, verursachte diese Nachricht ein großes Medienecho. Die zahlreichen Berichte und Stellungnahmen zum Thema weisen interessante Übereinstimmungen auf: Zum einen findet die Tatsache, dass die Abgase nicht an irgendwelchen Tieren, sondern gerade an den scheinbar so menschenähnlichen Affen getestet wurden, besondere Beachtung und ruft Empörung hervor (Handelsblatt 2018; Zeit online 2018). Zum anderen verleihen viele Artikel der Ansicht Ausdruck, dass die Abgas-Tierversuche u.a. deswegen zu verurteilen sind, weil sie nicht unbedingt notwendig waren und aufgrund von Manipulationen keine verwertbaren Ergebnisse erbrachten (Welt 2018; tagesschau.de 2018; Handelsblatt 2018).

Auch aus rechtlicher Perspektive scheinen diese Punkte bedeutsam: Das Tierschutzgesetz bewertet die Schutzwürdigkeit von verschiedenen Tierarten unterschiedlich und spricht dem Menschen eine „Verantwortung […] für das Tier als Mitgeschöpf“ (§1 Tierschutzgesetz) zu, dem nicht geschadet werden soll – außer es gibt einen „vernünftigen Grund“ (ebd.).

Verschiedene Akteure scheinen also Tierversuche möglichst vermeiden zu wollen, halten sie aber (1.) zu manchen Zwecken für notwendig und damit gerechtfertigt und nehmen dabei (2.) an, dass es Unterschiede zwischen Tieren (bspw. zwischen Affen und Mäusen) gibt, aufgrund derer ihnen unterschiedlicher Schutz vor Schaden zukommen soll. Die große Übereinstimmung mit Blick auf diese Punkte und ihre Darstellung als alternativlos oder selbstverständlich kann dazu führen, dass wir sie irgendwann unhinterfragt als richtig ansehen, ohne immer mal wieder eine kritische Distanz einzunehmen und zu fragen: Stimmt es wirklich, dass Tierversuche für manche Zwecke unvermeidbar sind? Gibt es so gravierende Unterschiede zwischen Affen und anderen Tieren, dass Affen besonderen Schutz verdienen? Und sind überhaupt die Unterschiede zwischen Menschen und Tieren, aufgrund derer wir bestimmte Versuche mit Tieren und nicht mit Menschen machen, völlig geklärt? Um ganz sicher zu sein, dass wir Tieren kein vermeidbares Leid zufügen, sind die Antworten auf diese Fragen entscheidend. Gleichzeitig sind sie sehr schwierig zu bestimmen, denn sie setzen Wissen über Tiere voraus, das wir oft noch nicht haben und gehen außerdem mit nie eindeutig zu entscheidenden Diskussionen über (teilweise widersprüchliche) Wertvorstellungen einher. Trotzdem soll in diesem Text zumindest aufgezeigt werden, dass die Antworten auf die erwähnten Fragen nicht immer so klar sind, wie wir es vielleicht denken.

 

Stimmt es wirklich, dass Tierversuche für manche Zwecke unvermeidbar sind?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zunächst einen genaueren Blick auf den Begriff „Zweck“ werfen. Friederike Schmitz schreibt in diesem Zusammenhang in ihrem Buch „Tierethik“: „Tatsächlich ist aber nichts, was Menschen tun, schlechthin notwendig. Alles ist immer nur notwendig zu einem bestimmten Zwecke – so ist es z.B. notwendig für mich zu lernen, wenn ich eine Prüfung bestehen will.“ (Schmitz 2017: 49). Zentral ist also die Idee, dass Zwecke nicht aus sich heraus notwendig sind oder nicht, sondern wir sie so bewerten. Oder eben nicht: Manche Zwecke halten wir für wichtiger als andere und diese Denkweise spiegelt sich auch in der Gesetzgebung wider. Für bestimmte Zwecke – dazu zählen u.a. die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln – dürfen Tiere für Versuche genutzt werden, wenn dies „unerlässlich“ (§7 Tierschutzgesetz) scheint. Andere Bereiche werden als nicht so unerlässlich gewertet: So ist bspw. die Testung von fertigen Kosmetik-Produkten an Tieren auf EU-Ebene seit 2003 verboten seit 2004 auch die Testung einzelner Inhaltsstoffe. Die Tatsache, dass Tierversuche zur Testung von Kosmetik-Produkten erst verhältnismäßig kurz verboten sind, zeigt, dass es immer neue Sichtweisen darauf gibt, welche Zwecke Tierversuche und tierisches Leid rechtfertigen und welche nicht.

Spannender ist es nun, noch einmal genauer auf einen bestimmten Bereich einzugehen, nämlich die Durchführung von Tierversuchen für die Erforschung von Krankheiten und Arzneimitteln. Mit Blick auf diesen Zweck scheint oft Konsens darüber zu herrschen, dass Tierversuche hier tatsächlich notwendig und unerlässlich sind, da sie scheinbar ganz direkt zur Verringerung menschlichen Leides beitragen. Doch selbst Mitglieder einer Berufsgruppe, die ein ganz unbestreitbares und direktes Interesse an medizinischem Fortschritt hat, beziehen hier eine Gegenposition: Über 2.000 Ärztinnen, Tierärzte sowie im medizinische Bereich arbeitende Naturwissenschaftlerinnen und Psychologen gehören zum Verein „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, der sich für die Abschaffung von Tierversuchen einsetzt und sich dabei von einer tierversuchsfreien Wissenschaft „wirklich relevante[n] Ergebnisse[n]“ und medizinischen Fortschritt verspricht. Mit Blick auf die von VW zu verantwortenden Abgas-Tierversuche weisen die „Ärzte gegen Tierversuche“ bspw. darauf hin, dass es bereits tierversuchsfreie Methoden gibt um die Schädlichkeit von Stoffen zu testen. So können z.B. Tests mit künstlichen Lungen oder Lungenzellen durchgeführt werden, die sehr gut auf Menschen übertragbare Ergebnisse liefern. Vor diesem Hintergrund und weiteren wissenschaftlichen Argumenten gegen Tierversuche erscheinen sie für medizinische Zwecke gar nicht mehr so unbedingt notwendig, wie es oft dargestellt wird.

 

Gibt es so gravierende Unterschiede zwischen Affen und anderen Tieren, dass Affen besonderen Schutz verdienen? Und sind die Unterschiede zwischen Menschen und Tieren eigentlich völlig geklärt?

Die Tatsache, dass wir bestimmte Versuche an Tieren und nicht an Menschen durchführen, lässt sich nur dadurch erklären, dass wir von entscheidenden Unterschieden zwischen Menschen und Tieren ausgehen. Typischerweise wird hier auf Merkmale wie Empfindungsfähigkeit und Bewusstsein, emotionales Erleben, intellektuelle Fähigkeiten sowie Bedürfnisse und Interessen verwiesen (Schmitz 2017: 15ff.). Wir scheinen unser Mensch-Sein an diesen Charakteristika festzumachen und rechtfertigen mit Blick auf sie auch Tierversuche: Je ähnlicher ein Tier dem Menschen in diesen Eigenschaften ist, desto stärker wird es vor der Zufügung von Leid durch Tierversuche geschützt. Das Tierschutzgesetz formuliert bspw. besondere Schutzvorschriften für Wirbeltiere und Kopffüßer (§7a). Ebenso sind Versuche mit Menschenaffen in vielen Ländern verboten oder werden – wie in Deutschland- nicht mehr durchgeführt; diese Tiere unterscheiden sich in ihrer genetischen Ausstattung kaum vom Menschen und gelten als besonders leidens- und lernfähig sowie emotional. Hier wird deutlich: Der Unterschied vom Menschen zum Menschenaffen ist äußerst gering. Er ist tatsächlich so gering, dass es Forderungen danach gibt, Tierversuche mit Menschenaffen komplett zu verbieten und ihnen sogar Grundrechte zuzusprechen. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen allerdings, dass auch andere Tiere über mehr „menschliche“ Eigenschaften verfügen, als wir zuvor dachten, sogar Vögel und wirbellose Tiere, von denen dies am wenigsten gedacht wurde. Krähen sind bspw. in der Lage, Werkzeuge zu nutzen, ängstliche Langusten werden durch Antidepressiva neugieriger und aktiver und Weberameisen kommunizieren durchaus- nicht durch Worte, sondern durch Duftstoffe (GEO Wissen 60/2017). Zum Teil scheinen Tiere, wenn wir tatsächlich die o.g. Charakteristika wie Intelligenz, Selbstbewusstsein,… als Maßstab nehmen, sogar menschlicher zu sein als einige Menschen: „Die Gallup-Experimente, mit denen geprüft wird, wie weit sich Tiere im Spiegel als sie selbst erkennen, legen die Annahme nahe, dass insbesondere Menschenaffen und Meeressäuger (aber auch Hausschweine!) einen Begriff von sich selbst als Individuen haben und damit über eine Fähigkeit verfügen, die Menschenkinder erst ein bis zwei Jahre nach der Geburt erwerben.“

Vor diesem Hintergrund erscheinen viele Gewissheiten, auf denen wir unsere moralische und rechtliche Position zu Tierversuchen gründen, in vielen Fällen gar nicht mehr als gewiss, sondern eher als überholt. Gibt es überhaupt einen Weg um abzusichern, dass die verbleibenden Gewissheiten zutreffend sind? Wenn ja, wie könnte er aussehen? Und –

 

Was folgt aus den Antworten auf diese Fragen für unseren Umgang mit Tierversuchen?

Auf diese abschließende Frage eine eindeutige Antwort zu geben, wäre fast widersprüchlich, denn dieser Text sollte vor allem eines zeigen: Mit Blick auf sehr viele Fragen rund um Tierversuche ist es schwierig bis unmöglich, definitive und wissenschaftlich hundertprozentig abgesicherte Antworten zu geben. Außerdem reicht der Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse nicht aus, um sie zu beantworten –  es sind auch und vor allem ethische Fragen, also Fragen zur „richtigen“ Verhaltensweise gegenüber Tieren, die in diesem Zusammenhang verhandelt werden müssen. Daraus geht die Aufforderung an uns hervor, vermeintliche Gewissheiten und Behauptungen der Alternativlosigkeit (auch) im Bereich der Tierversuche in Frage zu stellen und dabei unsere Positionen und unser persönliches Handeln nicht auszusparen. Genau dies empfiehlt auch der Theologie und Ethikrat-Chef Prof. Peter Dabrock in der ZEIT: „Was die allgemeine Debatte um Tierversuche angeht, sollten wir uns zuerst selbst kritisch hinterfragen: Wie viel liegt uns daran, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden? Wie sehr kämpfen wir für Alternativen?“ Auch bei der Diskussion konkreter Fälle (wie der eingangs erwähnten Testung von Abgasen an Affen) sollten entsprechend andere Schwerpunkte gesetzt und bspw. auch über bereits existierende tierversuchsfreie Alternativmethoden informiert werden sowie darüber, dass viele Tierversuche keinesfalls nur für Affen, sondern für viele andere Tiere leidvoll sind.

 

Zum Weiterlesen:

„Mensch und Tier“ – unter diesem Titel steht die 8. und 9. Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte (Februar 2012), die u.a. Artikel zur „Bedeutung des Tieres für unsere Gesellschaft“ (Carola Otterstedt) oder zur Frage „Dürfen wir Tiere für unsere Zwecke nutzen?“ (Hilal Sezgin) enthält.

Einführende und weiterführende Texte zum Thema Tierethik umfasst auch das Dossier „Bioethik“ der Bundeszentrale für politische Bildung.

Auf der Website der „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“  könnt ihr mehr über die Arbeit des Vereins erfahren und sie ggf. unterstützen.

 

Quellen:

Schmitz, Friederike (2017): Tierethik. Münster: compassion media.

 

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