Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat gerade sein aktuelles Umweltgutachten an die Bundesregierung übergeben und erinnert damit daran, dass drängende ökologische Bedrohungen zum Beispiel durch Klimawandel und Biodiversitätsverlust auch in Zeiten von Corona nicht verschwinden. Neben der Diskussion einiger Themenfelder mit besonderem Handlungsbedarf wie der Kreislaufwirtschaft, dem Gewässerschutz oder auch städtischer Mobilität ist dabei vor allem eine Aussage in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt: Der Sachverständigenrat empfiehlt der Regierung ihre Klimapolitik an einem CO2-Budget auszurichten, um politische Maßnahmen tatsächlich in Einklang mit ihren Klimazielen zu bringen.
Damit spricht der Rat ein auch in der Forschung am ZIN hochrelevantes und gleichzeitig politisch herausforderndes Thema an: die Notwendigkeit von Grenzen im Ressourcenverbrauch. Diese Grenzen werden mal in Form von Budgets skizziert, wie hier im Gutachten, mal in Form von Minimal- und Maximalgrenzen des Konsums, wie im von ZIN Mitglied Prof’in Doris Fuchs mitentwickelten Konzept der Konsumkorridore, das über diese Grenzen die Möglichkeit aller Menschen ein gutes Leben zu führen, jetzt und in Zukunft, sicherstellen möchte.
Egal ob man in Budgets oder in Konsumkorridoren denkt, grundlegende Veränderungen im Umgang mit ökologischen Ressourcen in der Gesellschaft und entsprechende politische Weichenstellungen sind, so auch das Gutachten, dringend erforderlich. Der SRU betont daher die Notwendigkeit, die aktuellen Konjunkturpakete konsequent an dem Ziel einer sozial-ökologischen Transformation auszurichten. Die Ziele der Klimaneutralität und des Umweltschutzes müssten dabei richtungsweisend sein.
Pressemitteilung des SRU: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016_2020/2020_05_PM_Umweltgutachten_2020.html?nn=9726460
Zum Gutachten:
Zu Konsumkorridoren:
https://www.uni-muenster.de/Fuchs/forschung/projekte/konsumkorridore.html