Ombudspersonen

Der Begriff Ombudsmann bzw. Ombudsperson kommt aus dem Norwegischen und heißt soviel wie Bürger*innen-Repräsentant*in. Er oder sie wird allgemein für die Wahrung zentraler Anliegen das Gemeinwohl betreffend eingesetzt. Obwohl die Person nicht direkt von den Bürger*innen gewählt wird, hat sie einen Auswahlprozess und eine Wahl durch das Parlament zu durchlaufen.